Die Universität Krakau 1364–1780

Gründung

Die Universität Krakau (Universitas Studii Generali Cracoviensis, Universitas Cracoviensis, von dem 16. Jh. oft auch Academia Cracoviensis gennant) wurde durch König Kasimir den Großen kraft einer Urkunde vom 12. Mai 1364 gegründet. Nach kanonischem Recht bestätigte Papst Urban V. diese Stiftung in einer Bulle vom 1. September 1364 als Hochschule mit drei Fakultäten (Artes, Recht und Medizin). Schon bald nahmen die Artisten- und medizinische Fakultäten ihre Arbeit auf, doch nach dem Tode Kasimirs 1370 kam die Tätigkeit der Hochschule zum Erliegen. In den Jahren 1390–1393 nahmen die Artisten-, Rechts- und Medizinische Fakultäten ihre Tätigkeit wieder auf. Als Ergebnis der Bemühungen des Königspaares Hedwig von Anjou und Władysław Jagiełło hat Papst Bonifatius IX. in einer Bulle vom 11. Januar 1397 die Theologischen Fakultät in Krakau festgesetzt. Nach dem Tod von Hedwig rief der König kraft einer Urkunde vom 26. Juli 1400 die Universität zum zweiten Mal ins Leben. Seit diesem Zeitpunkt besteht die Universität ohne Unterbrechungen. Im Zuge der 1780 von Hugo Kołłątaj geleiteten Reform wurde die Struktur der Lehranstalt grundlegend geändert, sie erhielt auch einen neuen Namen – Hauptschule der Krone Polen (Szkoła Główna Koronna, Schola Princeps Regni Poloniae).

Zentrale Ämter

An der Spitze der Universität stand der Rektor (rector, rector generalis). Er wurde aus den Reihen der Professoren in indirekten mehrstufigen Wahlen gewählt. Anfänglich betrug seine Amtszeit ein Jahr. 1419 wurde eine halbjährige Amtszeit eingeführt. Im Wintersemester fanden die Wahlen am Tag des heiligen Gallus statt (16. Oktober), im Sommersemester am Tag des heiligen Georg und des heiligen Adalbert (23. April). Dem Rektor oblag die vollständige Rechtssprechung über die gesamte akademische Gemeinschaft in zivilen und in leichteren Strafsachen. Seiner Rechtssprechung unterlagen auch die Schüler verschiedener Schulen, die Buchhändler (seit dem 15. Jh.), die Drucker (seit dem 16. Jh.) und die Maler (seit dem 18. Jh.). Der Rektor sprach Recht unter Beteiligung der von ihm berufenen Assessoren (assesores). Er ernannte auch zwei Pedelle (bedellus, sapientia), die Hilfs- und Zeremonialfunktionen ausführten. Pedelle fungierten außerdem als Ankläger von Amts wegen im Rektoratsgericht (instigator officii rectoralis). In Ausnahmefällen wurde der Rektor in Verwaltungsfragen durch einen vorübergehend berufenen Vizerektor vertreten (vicerector), in Gerichtsfragen hingegen durch einen Richter, der aus der Gruppe des Assessoren ernannt wurde (iudex surrogatus).

Die wichtigsten Angelegenheiten der Universität wurden auf allgemeinen Versammlungen aller Professoren geklärt (convocatio generalis ommium magistrorum), welche vom Rektor einberufen und geleitet wurden. In der täglichen Verwaltung der Universität stand dem Rektor ein Rat zur Seite. Dessen Mitgliederzahl vergrößerte sich mit der Zeit und betrug ab dem 17. Jh. 20 Konsiliaren (consiliarii rectoris). Das waren die Dekane aller Fakultäten, die vier ältesten Professoren der theologischen und der juristischen Fakultäten (patres seniores), fünf Vertreter der Fakultäten, zwei vom Rektor nominierte Konsiliare sowie folgende Universitätsbeamte: Prokurator, Notar, Syndikus und Orator.

Der Prokurator (procurator generalis bonorum Universitatis) verwaltete Besitz und Vermögen der Universität. Dieses Amt wurde in der ersten Hälfte des 15. Jh. geschaffen. Der Prokurator wurde auf der allgemeinen Professorenversammlung gewählt, anfangs für mehrere Jahre, seit 1518 für eine zweijährige Amtszeit.

Der Notar (notarius Universitatis, notarius officii rectoralis, notarius actorum rectoralium, actuarius) gewährleistete die notariellen Dienste an der Universität. Dieses Amt wurde durch Beschlüsse der allgemeinen Versammlung der Universität in den Jahren 1494 und 1501 ins Leben gerufen.

Der Syndikus der Universität (syndicus generalis Universitatis) vertrat die Interessen der Hochschule außerhalb, vor allem vor weltlichen und kirchlichen Gerichten. Dieses Amt wurde zu Beginn des 16. Jh. geschaffen.

Der Orator der Universität (orator Universitatis) war seit 1531 derjenige Professor, der die Rhetorikkollegiatur der Stiftung Nowka inne hatte. Zu seinen Pflichten gehörte es, im Namen der Universität feierliche Reden zur Begrüßung von Königen, Bischöfen und anderen Würdenträgern zu halten. Seit 1616 fiel diese Aufgabe dem Rhetorikprofessor des Lehrstuhls der Stiftung von Bischof Petrus Tilicki (orator Tylicianus) zu.

Kanzler der Universität war von Amts wegen der Bischof von Krakau (cancellarius Universitatis). Er bestätigte die Prüfungen und die akademischen Promotionen an der Artistenfakultät, verlieh licentiam docendi und kümmerte sich um die Lage der Universität. Aufgrund seiner zahlreichen Verpflichtungen innerhalb der Kirche sowie im Staat ernannte der Bischof von Krakau seine Stellvertreter aus den Reihen der Professoren als Vizekanzler: für die gesamte Universität (vicecancellarius Universitatis) oder die einzelnen Fakultäten (vicecancellarius facultatis).

1410 wurde an der Universität das Amt des Rechtskonservators geschaffen (conservatores iurium et privilegiorum Universitatis). Dieses Amt wurde von den Dekanen der Domkapitel in Gnesen, Krakau und Breslau bekleidet. Ab 1429 übernahm der Abt des Zisterzienserklosters Mogiła diese Funktion anstelle des Krakauer Dekans. Die Konservatoren kümmerten sich um den Schutz der Rechte, Privilegien und des Vermögens der Universität sowie der Studenten, Bakkalaurei und Professoren. Sie hatten das Recht, Beschuldigte aus anderen Diözesen und Ländern vor Gericht nach Krakau vorzuladen. Ihre Befugnisse übten die Konservatoren oft durch die Vizekonservatoren (viceconservatores) aus, die aus den Reihen der Professoren gewählt wurden. Seit dem 16. Jh. verloren die Konservatoren an Bedeutung.

Fakultäten

An der Krakauer Universität gab es vier Fakultäten: die der Artes (Philosophie), der Medizin, des Rechts und der Theologie. Ihnen standen jeweils Dekane vor, die von den Professoren der jeweiligen Fakultät gewählt wurden. Die Wahlen fanden in jedem Semester statt: am Samstag vor dem heiligen Gallus und am Samstag vor dem heiligen Georg und dem heiligen Adalbert. Die Dekane kontrollierten die Lehrveranstaltungen, Prüfungen und die Einnahmen der einzelnen Fakultäten. Ihnen standen zwei oder drei Konsiliare (consiliarii facultatis) zur Seite, die jeweils für ein Semester gewählt wurden. Mitglieder einer Fakultät waren die inkorporierten Professoren, die an der Fakultätsversammlung teilnahmen. Eine besondere Rolle an jeder Fakultät kam dem dienstältesten Professor zu (senior pater).

Die Lehrveranstaltungen an den Fakultären wurden von den Bakkalaurei, Lizenziaten und Magistern/Doktoren durchgeführt. An den Fakultäten gab es ordentliche (lectores ordinarii, professores ordinarii) und außerordentliche (lectores extraordinarii, professores extraordinarii) Professoren. An der Artistenfakultät gab es eine Unterteilung in die Lehrer des Collegium Maius (collegiati/collegae maiores), die des Collegium Minus (collegiati/collegae minores) sowie die externen Lehrkräfte, die zu keinem Kollegium gehörten (extranei). Unter den Letztgenannten wurde unterschieden zwischen den an der Fakultät Inkorporierten (extranei de facultate) sowie den nicht Inkorporierten (extranei de non facultate). Die Lehrveranstaltungen an der Universität im Wintersemester (commutatio hyemalis, brumalis) begannen am Tag nach dem heiligen Lukas (19. Oktober), im Sommersemester (commutatio aestivalis) am Tag nach dem heiligen Markus (26. April).

An der Artistenfakultät die Prüfungen zum Bakkalaureat fanden wesentlich während der Quatembertage viermal im Jahr statt. Diese Termine wurden in den Quellen sehr unterschiedlich definiert. Sie fanden nach dem Aschermittwoch (Februar-März), nach Pfingsten (Mai-Juni), nach dem Fest der Kreuzerhöhung (nach dem 14. September) und nach dem Fest der heiligen Luzia (nach dem 13. Dezember) statt. Die Prüfungen zum Artistenmagister (Doktor der Philosophie) begannen einmal im Jahr um die Epiphanie (um den 6. Januar) statt. In den höheren Fakultäten gab es keine festen Termine. Das mehrwöchigen oder sogar mehrmonatigen Graduierungsverfahren wurde mit einer feierlichen Promotion gekrönt.

Kollegien

König Władysław Jagiełło gründete am 22. Juli 1400 für die Universität Krakau das sogenannte königliche Kollegium (Collegium Regis Wladislai), auch Artistenkollegium (Collegium Artistarum) bzw. später meist Collegium Maius genannt. Es war ein Wohnort hauptsächlich für die Professoren der Teologische und Artistenfakultät. In den Jahren 1403-1406 für die Rechtsprofessoren entstand das Collegium Iuridicum (Collegium Iurisperitorum), 1449 das Collegium Minus für die jüngeren Artistenprofessoren. Zwischen dem 15. und 17. Jh. wurden Studentenkollegien (Bursen) eingerichtet: die Bursa Pauperum (1410), die Bursa Philosophorum (vor 1447), die Bursa Jerusalem (1456), die Bursa Pisarum (1440; umgewandelte in die Bursa Longini (Bursa Iurisperitorum) nach der Stiftung des Jan Długosz 1471). Neuere Studentenkollegien waren das Contubernium Sisinianum (1641), das Contubernium Gelonianum (1646) und das Contubernium Starnigelanum (1647). Als Unterkunft für Studenten dienten auch andere Bursen, die keine Kollegien waren, z. B. die Bursa Divitum (1428–1476), die Bursa Hungarorum (1464/1470–1535), die Bursa Theutonicorum (1488–1558). Zahlreiche Studenten wohnten auch in den Krakauer Pfarrschulen.

Die drei Professorenkollegien stellten selbstverwaltete Körperschaften innerhalb der Universität dar. An der Spitze jedes Kollegiums stand der Präpositus (praepositus collegii), der jeweils von dessen Mitgliedern gewählt wurde. Seine Amtszeit betrug im Collegium Maius und im Collegium Iuridicum jeweils ein Semester, im Collegium Minus dagegen drei Monate. Er kümmerte sich um die Angelegenheiten des Kollegiums, leitete die Versammlungen der Mitglieder und übte die Rechtssprechung aus. Den Präpositi standen Konsiliare (consiliarii collegii) zur Seite, die durch den Mitgliedern des Kollegiums gewählt wurden. Zu Anfang wurde der Präpositus im Collegium Maius in der wirtschaftlichen Verwaltung durch einen Provisor (provisor, praepositus cellarii) unterstützt, seit 1456 auch durch Schatzmeister (fiscarii). Eine besondere Autorität in jedem Kollegium kam dem dienstältesten Professor zu (senior pater).

Die Lehrstühle, die als Stiftungen für die Kollegiaten gedacht wurden, hatte man Kollegiaturen genannt. Die ersten Kollegiaturen für die Theologie- sowie Artistenprofessoren (professores regales, professores regii) stiftete 1401 König Władysław Jagiełło, für die Juristen hingegen tat dies der Krakauer Bischof und Kanzler der Universität Petrus (Piotr) Wysz. Weitere Kollegiaturen wurden durch private Stiftungen geschaffen. Hierzu zählen zum Beispiel die Kollegiaturen von Jan Stobner (1405) und Marcin Król aus Żurawica (ca. 1450) für die Artistenmagister, die aus Werken der Astronomie, Astrologie und Mathematik lehrten; die Kollegiaturen des Tomasz Nowka (1406) und der Katarzyna Mężykowa (1420) für die Artistenmagister, die Grammatik und Rhetorik lehrten. Mit der Zeit wurden private Kollegiaturen an der Artistenfakultät dem 1449 eingerichteten Collegium Minus übertragen. Weitere gestiftete Lehrstühle wurden in Abhängigkeit von den gelehrten Fächern an die drei bestehenden Professorenkollegien übertragen. Einige von ihnen wurden jeweils im Wechsel von Angehörigen des Collegium Maius oder des Collegium Minus besetzt. Ein Teil der Lehrstühle war den Fakultäten angegliedert. Die Namen der Lehrstühle stammten von den Stiftern, leiteten sich von der Einnahmequelle oder dem gelehrten Fach ab.

Die Studentenkollegien (Bursen) wurden von den sogenannten Senioren (senior bursae, senior contubernii) geleitet, welche auf der allgemeinen Universitätsversammlung aus den Reihen der jüngeren Professoren gewählt wurden. Ratgeber und Helfer der Senioren waren die Konsiliare, die unter den in der Burse lebenden Studenten für jeweils ein Semester gewählt wurden. Allgemeine Aufsicht über die Studentenkollegien übten die Provisoren aus (provisor bursae, provisor contubernii), die aus den Reihen der älteren Professoren gewählt wurden.

Einkünfte und Einnahmen

Die Einkünfte der Krakauer Universität wuchsen allmählich nach der zweiten Gründung im Jahre 1400, da die usprünglichen Bestimmungen aus der Gründungsurkunde von 1364 nicht umgesetzt wurden. Zu den Einnahmequellen der Universität zählten Kirchenpfründen, Immobilien, der Kirchenzehnt, Zolleinnahmen und Erträge aus den Krakauer Salinen, Dörfern, Gütern, Häusern und andere. Die Vermögensstruktur, die Untergliederung der Einnahmen und deren Verwaltung waren sehr kompliziert.

Zu den wichtigsten Kirchenlehen zählten:

  • zwei Kanonien im Krakauer Domkapitel (seit 1401);
  • Prälaturen und Kanonien im Kollegiatkapitel zu St. Florian in Kleparz neben Krakau sowie drei diesem Kollegiat zugehörige Kanzleien (seit 1401);
  • die Pfarrei der St.-Anna-Kirche in Krakau (seit 1418), nach der Erhebung in den Rang einer Stiftskirche 1553 die entsprechenden Prälaturen und Kanonien;
  • Prälaturen und Kanonien des Kollegiatstifts der Allerheiligenkirche in Krakau (seit 1490);
  • die Pfarreien in Luborzyca, Olkusz, Nowy Korczyn, Przemyków, Pajęczno, der Nikolauskirche in Wesoła (Vorstadt Krakaus) sowie Rektorate der Adalbertkirche und der Magdalenenkirche in Krakau.

Ab Mitte des 16. Jh. entwickelte sich ein Stipendiensystem für die Studenten der Universität Krakau. Sie wurden als borkarny (borcarnae, borcanae) bezeichnet und von ausgewählten Professoren (provisores borcanae) verwaltet.           

Schulen und andere mit der Universität verbundene Institutionen

Unter der Jurisdiktion des Rektors der Krakauer Universität befanden sich auch Schulen in der näheren Umgebung: Domschulen, Kollegiatschulen und Pfarrschulen. Die Bakkalaurei und Magister der Universität waren hier oft als Lehrer und Schulleiter tätig (rector scholae, senior scholae). Viele Professoren gaben auch Privatunterricht in Krakauer Adelshäusern (praeceptores). 1588 veranlasste die Krakauer Universität die Gründung einer humanistischen Schule, später wurde dafür die Bezeichnung „Nowodworski-Schulen” gebraucht (Classes, Scholae Novodvorscianae, Collegium Vladislavianum). In dieser Schule gab es vier Klassen: Grammatik, Poetik, Rhetorik und Dialektik. Es unterrichteten Professoren der Universität. Die allgemeine Aufsicht wurde von einem Provisor ausgeübt (provisor Scholarum Novodvorscianum).

Im 17. und 18. Jh. betreute die Universität Krakau ca. 30 Schulen landesweit: städtische Schulen, Pfarrschulen, Kollegiatschulen und Domschulen, die als akademische Kolonien bezeichnet wurden (coloniae academicae). Zu den berühmtesten unter ihnen zählte die humanistische Lubrański-Akademie in Posen (gegründet 1519), welche 1619 unter die Verwaltung der Krakauer Universität gestellt wurde. Die Universität überwachte die Tätigkeit der Kolonien, ernannte ihre Direktoren und Lehrer aus den Reihen ihrer Bakkalaurei und Magister. 1723 wurde in Krakau ein akademisch-diözesanes Seminarium eingerichtet (seminarium academicum, seminarium academico-diocesanum), in dem die Professoren der Universität die Funktion des Leiters (praefectus seminarii) ausübten. Seit dem 18. Jh. gab es an der Universität Krakau eine eigene Druckerei, die von einem dafür ernannten Professor geleitet wurde (administrator/praefactus typographiae).     

Dokumentation der Tätigkeit der Universität

Die Tätigkeit der einzelnen universitären Ämter sind uneinheitlich und mit verschiedener Systematik dokumentiert worden. Auch der Zustand der erhaltenen Unterlagen ist unterschiedlich. Die Statuten schufen die Grundlage für die Organistation und Betrieb der Universität, der Fakultäten und der Kollegien.

Die zentrale Dokumentation wurde anfangs vom Rektor durchgeführt, zum Teil unter Mithilfe anderer Personen; seit dem Anfang des 16. Jh. wirkte der Notar der Universität daran mit. Bei dem Rektorsamt geführt wurden die wichtigsten Buchreihe: Matrikeln, Akten des Rektoratsgerichts und Beschlussbücher der allgemeinen Professorenversammlung. An den einzelnen Fakultäten kam dem Dekan die Aufgabe der schriftlichen Dokumentation zu. An der Artistenfakultät zu den wichtigsten amtlichen Bücher gehörten: Beschlussbücher, Promotionsbücher und Lehrveranstaltungsverzeichnisse. Von der Dokumentation der höheren Fakultäten erhalten sind vor allem vereinzelte Beschlussbücher der Professorenversammlung und Fakultätsbücher, in denen u.a. Statuten, Beschlüsse sowie die Namen der Graduierten eingegeben wurden. Die Professoren- und Studentenkollegien führten ebenfalls eigene Amtsbücher. Weiterhin existierten Rechnungsbücher, Vermögensaufstellungen und Kopialbücher für die einzelnen Einheiten der Hochschule, für Kirchen, Güter und andere Einnahmequellen.

Die Bibliotheken der Kollegien sowie die privaten Bibliotheken der Professoren und Studenten enthielten zahlreiche Handschriften und Drucke. Ein Großteil der Schriften wurde von den Bibliotheksbesitzern selbst verfasst. Erhalten geblieben sind auch Provenienz- und Inventurvermerke, Kolophone und Glossen, die zusätzliche biografische Informationen liefern zur den Besitzern, Autoren, Schreibern und Lesern der einzelnen Werke.

Uniwersytet JagiellońskiAkademia Górniczo-Hutnicza im. Stanisława Staszica w KrakowieNarodowy Program Rozwoju Humanistyki